Beim Verkauf oder Kauf einer Immobilie führt kein Weg am Notar vorbei – und auch GRUNDUM Immobilien ist bei diesem Schritt an Ihrer Seite. Was der Notar übernimmt, wie wir den Termin vorbereiten und begleiten, und ein Beispiel aus der Praxis.
Was der Notar übernimmt – und was nicht
Grundstücks- und Immobilienkaufverträge sind in Deutschland beurkundungspflichtig – ohne Notar wechselt keine Immobilie den Eigentümer. Der Notar ist dabei neutral und vertritt keine der beiden Vertragsparteien. Er beurkundet den Kaufvertrag und veranlasst die Eintragung im Grundbuch, mit der Sie erst rechtlich zum Eigentümer werden. Für individuelle Rechtsfragen ist ein Anwalt der richtige Ansprechpartner – diese Beratung übernimmt weder der Notar noch wir als Makler.
Wie GRUNDUM rund um den Notartermin begleitet
Als Immobilienmakler sind wir kein Rechtsberater – aber wir begleiten den Weg zum Notartermin und sind beim Termin dabei. Im Vorfeld klären wir offene Punkte zwischen Käufer und Verkäufer, koordinieren Unterlagen und Termine und sorgen dafür, dass bei der Beurkundung nichts Unerwartetes auftaucht. Nach dem Termin bleiben wir für beide Seiten Ansprechpartner für die Fragen, die erfahrungsgemäß danach noch kommen. Die Wahl des Notars liegt dabei selbstverständlich bei Ihnen.
Aus der Praxis: ein Verkauf in Nieder-Olm
Wie wertvoll diese Vorbereitung ist, zeigte sich zuletzt beim Verkauf eines Einfamilienhauses in Nieder-Olm. Schwierige Fragen wurden bereits im Vorfeld erörtert und Lösungen gefunden, die anschließend sauber beurkundet werden konnten. Am Ende waren Käufer und Verkäufer zufrieden – und für eine Familie ist ein neues Zuhause entstanden.
